Wartungsprotokoll Heizung – PDF-Vorlage kostenlos herunterladen
Zweiseitiges Wartungsprotokoll zum Ausdrucken: Teil A für Gas- und Ölheizungen mit Messwerten und den Abgasverlust-Grenzwerten der 1. BImSchV, Teil B für Wärmepumpen mit den neun Prüfpunkten der Betriebsprüfung nach § 60a GModG (bisher GEG).
Was steht im Wartungsprotokoll?
Teil A – Gas-/Öl-Heizung
- Kopfdaten: Betreiber, Standort, Anlagentyp, Hersteller, Baujahr, Nennwärmeleistung, Brennstoff, Fachbetrieb
- Checkpunkte: Brenner gereinigt, Abgasweg frei und kehrbar, Abgasanlage dicht, Verbrennungsluft, Brandschutz, Sicherheitseinrichtungen, Ausdehnungsgefäß, Anlagendruck
- Messwerte: Abgastemperatur, O₂/CO₂, CO in mg/kWh, Abgasverlust, Staub bei Festbrennstoff
- Ergebnis, nächste Wartung, nächste Abgaswegprüfung, Unterschriften
Teil B – Wärmepumpe
- Wartung: Außeneinheit, Kältemittelkreislauf (Sichtprüfung), hydraulische Komponenten, elektrische Anschlüsse, Rohrdämmung, Vor- und Rücklauftemperatur
- Betriebsprüfung: die neun Prüfpunkte nach § 60a Abs. 2 zum Abhaken, mit Feldern für die Jahresarbeitszahl
- Fristen, Prüfer-Qualifikation und Nachweispflicht nach § 60a Abs. 1, 3 bis 5 als Kasten auf dem Blatt
Die Checkpunkte folgen der gängigen Wartungspraxis und ersetzen nicht die Wartungsvorgaben des Herstellers. Die Wasserqualität nach VDI 2035 ist als Feld vorgesehen; Richtwerte daraus enthält die Vorlage nicht.
Wartungsprotokoll als Excel-Vorlage? Was es gibt und wie Sie eine eigene Liste aufbauen
Eine Excel-Datei zum Wartungsprotokoll bieten wir nicht an. Das Protokoll oben ist ein PDF mit zwei Seiten zum Ausdrucken und Ausfüllen vor Ort, ohne ausfüllbare Formularfelder. Wenn Sie Wartungen am Rechner erfassen oder mehrere Anlagen in einer Liste führen wollen, können Sie sich in Excel eine eigene Liste aus den Feldern des Protokolls bauen. Eine Zeile je Wartung, diese Spalten haben sich bewährt:
| Spaltengruppe | Spalten |
|---|---|
| Anlage | Betreiber, Standort, Anlagentyp, Hersteller, Baujahr, Nennwärmeleistung in kW, Brennstoff |
| Wartung | Datum, Fachbetrieb, Checkpunkte (je ein Feld mit i. O. / n. i. O. / entfällt), Bemerkungen |
| Messwerte | Abgastemperatur in °C, O₂ oder CO₂ in %, CO in mg/kWh, Abgasverlust in % |
| Ergebnis und Termine | Ergebnis, nächste Wartung, nächste Abgaswegprüfung |
Für den Grenzwert des Abgasverlusts (Tabelle unten, § 10 Abs. 1 der 1. BImSchV) genügt eine Hilfsspalte. Steht die Nennwärmeleistung in Zelle E2, liefert diese Formel den Grenzwert in Prozent:
=WENN(E2<=25;11;WENN(E2<=50;10;9))Die Formel gilt als Annahme nur für Öl- und Gasfeuerungsanlagen ab 4 kW ohne Ausnahme. Den um einen Prozentpunkt höheren Wert für Standardheizkessel und die Ausnahmen nach Abs. 3 kennt sie nicht; diese tragen Sie von Hand ein. Ob eine Anlage den Grenzwert einhält, entscheidet die Messung am Kessel, nicht die Liste.
Wo eine Excel-Liste an Grenzen kommt
- Wartungsfristen, die Abgaswegprüfung und bei Wärmepumpen die Betriebsprüfung nach § 60a müssen Sie selbst im Blick behalten; Excel erinnert nicht von allein.
- Eine Unterschrift des Kunden gibt es in der Liste nicht. Das ausgedruckte PDF-Protokoll trägt sie auf Papier.
- Mit der Zahl der Anlagen wächst die Liste; eine Historie je Anlage mit Fotos und Protokoll-PDF ist in Excel Handarbeit.
HeizNorm führt Wartungen je Anlage, erinnert an Fristen, erfasst die Kundenunterschrift am Tablet und exportiert das Protokoll als PDF (Funktionen im Einzelnen auf Digitale Wartungsprotokolle). Eine Excel-Vorlage für die Inbetriebnahme einer Wärmepumpe gibt es als Inbetriebnahmeprotokoll Wärmepumpe (Excel); sie ersetzt kein Wartungsprotokoll.
Grenzwerte für den Abgasverlust nach § 10 1. BImSchV
Für Öl- und Gasfeuerungsanlagen legt § 10 Abs. 1 der 1. BImSchV die zulässigen Abgasverluste nach der Nennwärmeleistung fest:
| Nennwärmeleistung | Grenzwert Abgasverlust |
|---|---|
| 4 bis 25 kW | 11 % |
| über 25 bis 50 kW | 10 % |
| über 50 kW | 9 % |
Nur für Heizkessel, die nach Richtlinie 92/42/EWG als Standardheizkessel ausgewiesen sind (Konformitätserklärung, CE-Kennzeichen) und den Grenzwert bauartbedingt nicht einhalten können, gilt nach § 10 Abs. 1 Satz 2 ein um einen Prozentpunkt höherer Wert. Nicht anzuwenden ist § 10 Abs. 1 nach Abs. 3 auf Einzelraumfeuerungsanlagen bis 11 kW und auf Anlagen bis 28 kW, die ausschließlich der Brauchwasserbereitung dienen. Quelle: 1. BImSchV, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16.10.2026.
Betriebsprüfung für Wärmepumpen nach § 60a GModG
Wärmepumpen, die nach dem 31.12.2023 als Heizungsanlage in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten eingebaut oder aufgestellt wurden (oder in ein Gebäudenetz mit mindestens sechs angeschlossenen Einheiten einspeisen), müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme, einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Ohne Fernkontrolle ist sie spätestens alle fünf Jahre zu wiederholen. Ausgenommen sind Warmwasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen (§ 60a Abs. 1 GModG, bisher GEG).
Die Prüfung umfasst neun Prüfpunkte nach § 60a Abs. 2 Nr. 1–9:
- Überprüfung, ob ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde
- Überprüfung der Regelparameter: Heizkurve, Abschalt- oder Absenkzeiten, Heizgrenztemperatur, Einstellparameter der Warmwasserbereitung, Pumpeneinstellungen, bei Hybridheizungen Bivalenzpunkt und Betriebsweise
- Überprüfung der Vor- und Rücklauftemperaturen und der Funktionstüchtigkeit des Ausdehnungsgefäßes
- Messtechnische Auswertung der Jahresarbeitszahl, bei größeren Abweichungen Empfehlungen zur Verbesserung der Effizienz
- Prüfung des Füllstandes des Kältemittelkreislaufs
- Überprüfung der hydraulischen Komponenten
- Überprüfung der elektrischen Anschlüsse
- Kontrolle des Zustands der Außeneinheit, sofern vorhanden
- Sichtprüfung der Dämmung der Rohrleitungen des Wasserheizungssystems
Prüfen darf eine fachkundige Person mit Schulung zur Überprüfung von Wärmepumpen (Abs. 3), etwa Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Kälteanlagenbauer oder gelistete Energieberater (Abs. 4). Das Ergebnis ist schriftlich festzuhalten; erforderliche Optimierungen sind innerhalb eines Jahres umzusetzen (Abs. 5).
Vorlage oder Software?
Das PDF reicht für einzelne Anlagen. HeizNorm erfasst Wartungen je Anlage mit Messwerten, erzeugt das Protokoll als PDF und führt die nächsten Wartungs- und Prüftermine. Projekt-Pakete ab 19 € einmalig zzgl. USt., kein Abo.
Konto anlegen – Pakete ab 19 € einmaligHäufige Fragen zum Wartungsprotokoll
Ist das Wartungsprotokoll kostenlos?
Ja. Das Wartungsprotokoll können Sie kostenlos herunterladen, gegen Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Nach dem Absenden steht der Download sofort bereit; Praxis-Tipps per E-Mail bekommen Sie nur, wenn Sie das separat ankreuzen.
Gibt es die Vorlage als Excel?
Nein, die Vorlage gibt es als PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen vor Ort. Eine Excel-Datei zum Wartungsprotokoll bieten wir nicht an; wer eine Anlagenliste in Excel führen möchte, findet den Spaltenaufbau samt Formel für den Abgasverlust-Grenzwert weiter unten auf dieser Seite. Wer Wartungen digital führen möchte: HeizNorm erzeugt das Wartungsprotokoll als PDF aus den je Anlage erfassten Daten.
Kann ich das PDF am Rechner ausfüllen?
Nein. Das PDF hat zwei Seiten und ist zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen gedacht; es enthält keine ausfüllbaren Formularfelder. Für das Ausfüllen am Rechner eignet sich eine eigene Excel-Liste (Spaltenaufbau weiter unten) oder die Wartungserfassung in HeizNorm.
Wie baue ich mir ein Wartungsprotokoll in Excel selbst?
Legen Sie je Anlage eine Zeile und je Wartung eine weitere Zeile an, mit Spalten für Anlagendaten, Messwerte, Ergebnis und nächsten Termin. Den Grenzwert für den Abgasverlust nach § 10 Abs. 1 der 1. BImSchV (11 %, 10 %, 9 % je Nennwärmeleistung) können Sie per WENN-Formel aus der Nennwärmeleistung ableiten. Ausnahmen, etwa für Standardheizkessel, müssen Sie selbst prüfen und eintragen. Fristen und Termine pflegen Sie in Excel von Hand.
Welche Grenzwerte gelten für den Abgasverlust?
Nach § 10 Abs. 1 der 1. BImSchV gelten für Öl- und Gasfeuerungsanlagen: 11 % bei 4 bis 25 kW Nennwärmeleistung, 10 % bei über 25 bis 50 kW und 9 % bei über 50 kW. Ausnahmen regeln § 10 Abs. 1 Satz 2 (nur Standardheizkessel nach Richtlinie 92/42/EWG: ein Prozentpunkt mehr), Abs. 2 und Abs. 3.
Was ist die Betriebsprüfung für Wärmepumpen?
Nach § 60a GModG (bisher GEG) müssen Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten, die nach dem 31.12.2023 eingebaut wurden, nach einer vollständigen Heizperiode geprüft werden, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Die Prüfung umfasst neun Prüfpunkte nach § 60a Abs. 2 Nr. 1–9, vom hydraulischen Abgleich bis zur Rohrdämmung.