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Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für Energieberater und Planungsbüros

Raumliste, Norm-Heizlast mit Rechenweg, Abgleichprotokoll nach Verfahren B. Für Büros, die für Heizungsbauer nebenbei Heizlasten erstellen und dafür kein Abo und keine Desktop-Lizenz tragen wollen: abgerechnet pro Projekt.

Der Kernablauf: Raumliste, Heizlast, Protokoll

  1. Raumliste: Räume mit Maßen und Bauteilen erfassen. U-Werte nach Baujahr werden als Startwert vorgeschlagen; wer das Gebäude kennt, überschreibt sie.
  2. Heizlast: Norm-Heizlast je Raum nach DIN EN 12831-1 mit der Norm-Außentemperatur nach Postleitzahl (DIN/TS 12831-1:2020-04). Die Summe für das Gebäude ergibt sich aus den Räumen. Das Verfahren erklärt DIN EN 12831.
  3. Protokoll: PDF mit „Raumseitige Ergebnisse“ und „Bauteilnachweis je Raum“. Für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B entsteht die Bestätigung nach § 60c aus den erfassten Werten; die Rechenschritte stehen auf Hydraulischen Abgleich berechnen.

Beispielprojekt: eine Wohnung im Mehrfamilienhaus

Fiktives Beispiel, kein Kundenprojekt. 6-Familienhaus, Baujahr 1978, teilsaniert 2015, Standort Hannover (Norm-Außentemperatur -10 °C). Gezeigt ist die Wohnung WE 04 im 1. OG, Giebelwohnung West. Gerechnet ist sie mit derselben Rechenfunktion wie im HeizNorm-Rechner.

Raumweise Heizlast der Beispielwohnung WE 04: Fläche, Innentemperatur und Heizlast je Raum
RaumFläche (m²)Innentemperatur (°C)Heizlast (W)
Wohnen24,0201.337
Schlafen15,020839
Küche10,020523
Bad6,024330
Flur10,015398
Wohnung WE 0465,03.427

Quelle: Rechenbeispiel „6-Familienhaus, Baujahr 1978, teilsaniert 2015“ mit allen Annahmen und der Herkunft jedes Wertes im Artikel Heizlastberechnung Mehrfamilienhaus Schritt für Schritt. Die Summe der Räume ist die Wohnungs-Heizlast ohne Gleichzeitigkeitsfaktor; Annahmen zu Treppenhaus-Temperatur und Luftwechsel sind dort als Voreinstellungen gekennzeichnet.

Warum pro Projekt statt Desktop-Lizenz oder Abo

Wer nebenbei zehn bis fünfzig Heizlasten im Jahr für Heizungsbauer erstellt, zahlt bei einer Lizenz oder einem Abo auch in den Wochen, in denen kein Projekt läuft. Bei HeizNorm entstehen Kosten nur je Projekt: Einzelprojekt, Fünfer-Paket oder Unbegrenzt-Paket, einmalig, jeweils 12 Monate bearbeitbar. Die Preise stehen auf der Preisseite; die Abrechnungsarten anderer Werkzeuge ordnet Heizlast-Software im Vergleich ein. Was ein externer Auftrag kostet, steht mit Quelle auf Heizlastberechnung Energieberater Kosten.

Auch für Planungsbüros und TGA-Planer

Planungsbüros, Architekten und TGA-Planer, die die raumweise Heizlast als Unterlage für die Auslegung der Heizungsanlage und die Abstimmung mit dem Fachplaner brauchen, arbeiten mit demselben Ablauf. Die Berechnung folgt der Norm, die Eingaben und das Ergebnis bleiben in der Verantwortung des Büros.

Grenzen

  • Kein Rohrnetz-Modul: HeizNorm rechnet Heizlast und Abgleichprotokoll, keine Rohrnetzhydraulik.
  • Kein Hersteller-Modul: keine Armaturendatenbank und keine herstellerspezifische Auslegung.
  • Kein Angebots- oder Kundenverwaltungsmodul.
  • Deutsche Rechengrundlage: Norm-Außentemperaturen nach DIN/TS 12831-1:2020-04 je deutscher Postleitzahl.

Häufige Fragen für Energieberater und Planungsbüros

Wie wird abgerechnet?
Pro Projekt und einmalig, ohne Abo. Es gibt ein Einzelprojekt, ein Fünfer-Paket und ein Unbegrenzt-Paket, jeweils 12 Monate bearbeitbar; danach bleiben die Projekte lesbar. Preise netto zzgl. USt. stehen auf der Preisseite.
Kann ich HeizNorm ansehen, ohne ein Konto anzulegen?
Ja. Die Live-Demo läuft im Browser, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse, mit einem Beispielbetrieb.
Rechnet HeizNorm die Heizlast für ein ganzes Gebäude oder je Raum?
Je Raum nach DIN EN 12831-1, mit der Summe für das Gebäude. Für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B verlangt § 60c Abs. 2 GEG eine raumweise Heizlastberechnung.
Was gehört nicht zum Funktionsumfang?
Rohrnetzberechnung, eine Hersteller-Armaturendatenbank sowie Angebots- und Kundenverwaltung. HeizNorm rechnet die Heizlast und erzeugt das Protokoll.
Wer ist für das Ergebnis verantwortlich?
Die fachlich verantwortliche Person. HeizNorm rechnet nach den eingegebenen Daten; ob Eingaben und Verfahren für den Einzelfall tragen, entscheidet das Büro.

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