Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Verarbeiten Sie als Kunde personenbezogene Daten in HeizNorm, sind wir Ihr Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Den AVV schließen wir gerne mit Ihnen ab – die folgenden Bedingungen bilden die Grundlage.
Hinweis: Dieser Vertragstext ist eine Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor dem verbindlichen Abschluss sollte er anwaltlich geprüft und auf Ihren konkreten Einsatzfall angepasst werden. Für einen unterschriebenen AVV kontaktieren Sie uns unter info@heiznorm.de.
§ 1 Gegenstand und Dauer
Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien aus dem zugrunde liegenden Nutzungsvertrag über die Software HeizNorm (Hauptvertrag). Er gilt für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte des Auftragsverarbeiters (Krüger Compliance UG (haftungsbeschränkt)) oder durch ihn beauftragte Subprozessoren personenbezogene Daten des Auftraggebers (Kunde) verarbeiten. Die Laufzeit entspricht der des Hauptvertrags.
§ 2 Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen (Heizlast- und Energiebedarfsberechnung nach DIN EN 12831, Fördermittel- und Wartungsdokumentation, Kunden- und Projektverwaltung). Verarbeitet werden insbesondere Stammdaten der Nutzer (Name, dienstliche Kontaktdaten), Projektdaten, Bau- und Berechnungsdaten, Wartungsprotokolle sowie Nutzungs- und Protokolldaten. Kategorien betroffener Personen sind Beschäftigte und Beauftragte des Auftraggebers (z. B. SHK-Handwerker, Energieberater, Endkunden des Auftraggebers).
§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich im Rahmen der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO);
- Verpflichtung der zur Verarbeitung befugten Personen auf Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29 DSGVO);
- Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (siehe § 4);
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 28 Abs. 3 lit. e, f DSGVO);
- unverzügliche Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DSGVO).
§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen, insbesondere verschlüsselte Datenübertragung (TLS), Zugriffskontrolle über Authentifizierung (Clerk) und rollenbasierte Berechtigungen, mandantengetrennte Datenhaltung in einer PostgreSQL-Datenbank (Neon, EU-Region Frankfurt) sowie Hosting auf Infrastruktur mit anerkannter Zertifizierung (ISO 27001 / SOC 2). Die Maßnahmen werden bei technischer Weiterentwicklung fortgeschrieben.
§ 5 Unterauftragsverhältnisse
Der Auftraggeber stimmt der Hinzuziehung der in der Subprozessoren-Liste genannten Unterauftragsverarbeiter zu. Diese Liste ist Anlage zu diesem Vertrag. Über beabsichtigte Änderungen (Hinzuziehung oder Austausch) informiert der Auftragsverarbeiter rechtzeitig; dem Auftraggeber steht ein Widerspruchsrecht aus wichtigem Grund zu.
§ 6 Betroffenenrechte
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Anfragen betroffener Personen, die beim Auftragsverarbeiter eingehen, werden an den Auftraggeber weitergeleitet.
§ 7 Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter die verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers oder gibt sie zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Ein Datenexport ist während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
§ 8 Nachweise und Kontrollen
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Auftraggeber die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht angemessene Überprüfungen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses Vertrags in Datenschutzfragen vor.
AVV abschließen
Für einen rechtsverbindlich unterzeichneten Auftragsverarbeitungsvertrag wenden Sie sich an info@heiznorm.de. Wir senden Ihnen die unterschriftsfertige Fassung zu.