Zum Inhalt springen

Heizlast-Nachweis für die Förderung: Was eingereicht wird

Welche Unterlagen zum hydraulischen Abgleich gehören, was KfW und BAFA dazu auf ihren Seiten nennen und was die Bestätigung des Abgleichs enthält. Stand: Oktober 2026.

Kurz: Die Heizlast ist ein Bestandteil des Abgleichs, nicht ein eigenes Förderdokument

Beide Förderstellen nennen auf ihren Produktseiten den hydraulischen Abgleich. Zum Abgleich gehört nach § 60c Abs. 2 mindestens eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 Teil 1 in Verbindung mit DIN/TS 12831 Teil 1, die Prüfung der Heizflächen und die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung. Die Bestätigung hält die Werte nach Abs. 4 schriftlich fest. Eine gebäudeweise Überschlagsrechnung erfüllt den ersten Punkt nicht.

Welche Dokumente im Einzelfall hochzuladen sind, steht nicht auf den Produktseiten, sondern im Merkblatt, in der Richtlinie und in der Aufforderung im Nachweisprozess der Förderstelle. Die Entscheidung über die Förderung trifft die Förderstelle.

KfW und BAFA: was die Seiten nennen (Stand Oktober 2026)

Aussagen der KfW-Produktseite 458 und der BAFA-Seiten zur Heizungsoptimierung und zum Förderprogramm, abgerufen am 29.10.2026
ThemaKfW Heizungsförderung (458)BAFA Heizungsoptimierung
ZuständigkeitDie BAFA-Übersichtsseite ordnet der KfW die Heizungsförderung zu.Die Übersichtsseite ordnet dem BAFA „weitere Effizienzmaßnahmen“ zu; die Seite zur Heizungsoptimierung nennt keine Zuständigkeit.
GegenstandHeizungsförderung für Privatpersonen als Eigentümer von Wohngebäuden.Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten; Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern wird dort nicht gefördert.
Hydraulischer AbgleichVoraussetzung: „inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme“.Fördergegenstand „hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve“; bei wassergeführten Systemen muss das System hydraulisch abgeglichen sein.
Verfahren BAuf der Produktseite nicht genannt.Ist ein System nicht abgeglichen, ist ein Abgleich nach Verfahren B gemäß aktuellem VdZ-Formular nötig.
Wer beteiligt istExpertin/Experte für Energieeffizienz oder Fachunternehmen erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach der Umsetzung die Bestätigung nach Durchführung (BnD).Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder eines Fachunternehmens ist für die Antragstellung erforderlich.

Quellen (alle abgerufen am 29.10.2026): kfw.de, Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458); bafa.de, Heizungsoptimierung; bafa.de, Förderprogramm im Überblick. Die Tabelle gibt wieder, was dort steht; Fördersätze, Höchstbeträge und Fristen entnehmen Sie dem jeweils aktuellen Merkblatt.

Ablauf bei der KfW-Heizungsförderung (458): wer wann was erstellt

  1. Bestätigung zum Antrag (BzA): Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen wird beauftragt und erstellt sie.
  2. Liefer- oder Leistungsvertrag: Er muss zum Antrag vorliegen und eine aufschiebende Bedingung enthalten; die nachträgliche Aufnahme einer solchen Bedingung ist nach der KfW-Seite nicht zulässig.
  3. Antrag: Vor Beginn des Vorhabens im Kundenportal „Meine KfW“.
  4. Umsetzung: Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW muss das Vorhaben vollständig abgeschlossen sein.
  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD): Das Fachunternehmen bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung; sie wird eingereicht.

Quelle: kfw.de, Produktseite 458, abgerufen am 29.10.2026. Maßgeblich sind das Merkblatt und die Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung.

Was die Bestätigung des Abgleichs enthält

§ 60c Abs. 4 verlangt, die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs schriftlich festzuhalten und dem Verantwortlichen mitzuteilen. Sie enthält die Einstellungswerte, die Heizlast des Gebäudes, die eingestellte Leistung der Wärmeerzeuger, die raumweise Heizlastberechnung, die Auslegungstemperatur, die Einstellung der Regelung und den Druck im Ausdehnungsgefäß.

Die Schritte bis zu diesen Werten beschreibt die Anleitung Hydraulischen Abgleich nach Verfahren B berechnen; Felder und Aufbau der Excel-Arbeitsvorlage stehen unter Formular hydraulischer Abgleich. Die Vorlage von HeizNorm stammt nicht vom VdZ und ersetzt das VdZ-Bestätigungsformular nicht, das die BAFA-Seite zur Heizungsoptimierung verlinkt.

Was HeizNorm dazu liefert

  • Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 mit Rechenweg, dazu Volumenstrom, kv-Wert und einen vereinfachten Richtwert für die Ventilvoreinstellung je Raum (Näheres im Ablauf für Energieberater und Planungsbüros).
  • Die Bestätigung nach § 60c (Verfahren B) aus den erfassten Werten, abgerechnet pro Projekt.

Ob ein Vorhaben gefördert wird, entscheidet die Förderstelle. HeizNorm sagt keine Förderung zu. Weiterführend, mit dem Stand der jeweiligen Artikel: BAFA-Förderung: Checkliste für Antragsteller und Die häufigsten Fehler im BAFA-Antrag.

Häufige Fragen zum Heizlast-Nachweis

Welches Dokument ist der Heizlast-Nachweis für die Förderung?
Es gibt kein einzelnes Dokument mit diesem Namen. Zum hydraulischen Abgleich, den die Förderstellen auf ihren Seiten nennen, gehört nach § 60c Abs. 2 eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1; die Bestätigung des Abgleichs hält nach Abs. 4 unter anderem die raumweise Heizlastberechnung, die Einstellungswerte und die Auslegungstemperatur schriftlich fest. Welche Unterlagen im Einzelfall hochzuladen sind, legen Förderstelle und Merkblatt fest.
Reicht eine gebäudeweise Heizlast für den Abgleich?
§ 60c Abs. 2 nennt als Teil des Abgleichs ausdrücklich eine raumweise Heizlastberechnung nach dem Verfahren der DIN EN 12831 Teil 1 in Verbindung mit DIN/TS 12831 Teil 1. Eine überschlägige Gebäudeheizlast ist damit nicht gemeint.
Wer ist zuständig, KfW oder BAFA?
Nach der Übersichtsseite des BAFA ist die KfW für die Heizungsförderung und das BAFA für die Förderung weiterer Effizienzmaßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle, zuständig (Abruf 29.10.2026). Die BAFA-Seite zur Heizungsoptimierung beschreibt die Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten. Im Zweifel entscheidet die Auskunft der Förderstelle vor Antragstellung.
Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und B bei der Förderung?
Die BAFA-Seite zur Heizungsoptimierung nennt für nicht abgeglichene Heizungssysteme den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B gemäß aktuellem Formular der VdZ. Die KfW-Produktseite (458) nennt als Voraussetzung die Durchführung des hydraulischen Abgleichs beziehungsweise die Anpassung der Luftvolumenströme, ohne das Verfahren auf dieser Seite zu benennen.
Muss ich als Fachbetrieb den Antrag stellen?
Nein. Nach der KfW-Produktseite (458) beauftragt die antragstellende Person eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen für die Bestätigung zum Antrag und stellt den Antrag vor Vorhabenbeginn selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Das Fachunternehmen erstellt nach der Umsetzung die Bestätigung nach Durchführung.
Garantiert eine Heizlastberechnung mit HeizNorm die Förderung?
Nein. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein die Förderstelle auf Grundlage ihrer Richtlinie und Ihres Antrags. HeizNorm liefert die Berechnung und die Bestätigung des Abgleichs aus den erfassten Werten.

Heizlast und Abgleich raumweise berechnen

Demo im Browser öffnen