BAFA-Förderung 2025: Checkliste für Antragsteller

SHK-Fachredaktion6 Min. Lesezeit

Die BAFA-Förderung kann bis zu 70% der Investitionskosten für Ihre neue Wärmepumpe abdecken – doch nur, wenn Sie alle Anforderungen erfüllen und den Antrag korrekt stellen. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess und zeigt, worauf Sie 2025 unbedingt achten müssen.

BAFA-Förderung 2025: Was hat sich geändert?

Seit Januar 2024 gelten die neuen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die wichtigsten Änderungen für 2025:

Neue Fördersätze 2025

  • Grundförderung: 30% der förderfähigen Kosten
  • Geschwindigkeitsbonus: +20% bei Austausch funktionstüchtiger Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung
  • Einkommensbonus: +30% für Haushalte mit max. 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen
  • Effizienzbonus: +5% für natürliche Kältemittel (z.B. R290 Propan)
  • Maximum: 70% Gesamtförderung (bei Kombination aller Boni)

Wichtig: Die Förderhöhe ist auf maximal 30.000 € förderfähige Kosten begrenzt (Ausnahme: Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 Wohnungen).

Schritt 1: Prüfen Sie Ihre Berechtigung

Wer ist antragsberechtigt?

  • Privatpersonen (Eigentümer, Mieter mit Eigentümerzustimmung)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Freiberufler und Einzelunternehmer für Wohngebäude
  • Gemeinnützige Organisationen und Kommunen

Welche Gebäude werden gefördert?

Voraussetzungen für das Gebäude:

  • Bestandsgebäude: Bauantrag oder Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen (bei Heizungstausch)
  • Wohngebäude: Mindestens 50% der Fläche muss zu Wohnzwecken genutzt werden
  • In Deutschland: Förderung gilt nur für Objekte in Deutschland

Schritt 2: Technische Anforderungen prüfen

Nicht jede Wärmepumpe wird gefördert. Das BAFA stellt klare technische Anforderungen:

Mindestanforderungen an die Wärmepumpe

WärmepumpentypMin. JAZ (bei -10°C / 55°C)Weitere Anforderungen
Luft-Wasser-Wärmepumpe≥ 2,7Schallleistungspegel max. 65 dB(A) (außen)
Sole-Wasser-Wärmepumpe≥ 3,8Erdwärmebohrung nach DVGW W 120-2
Wasser-Wasser-Wärmepumpe≥ 3,8Wasserrechtliche Genehmigung erforderlich

⚠️ Wichtig: BAFA-Geräteliste prüfen

Nur Wärmepumpen, die in der BAFA-Geräteliste geführt werden, sind förderfähig. Diese Liste finden Sie unter:

https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem

Prüfen Sie vor Angebotseinholung, ob Ihr gewünschtes Modell gelistet ist!

Pflicht: Hydraulischer Abgleich nach Verfahren A oder B

Ohne hydraulischen Abgleich keine Förderung. Das BAFA akzeptiert beide Verfahren:

  • Verfahren A (vereinfacht): Ausreichend für kleinere Einfamilienhäuser mit einfacher Heizkörperstruktur
  • Verfahren B (raumweise): Erforderlich bei komplexen Systemen, Fußbodenheizung oder Mehrfamilienhäusern – liefert präzisere Ergebnisse

Mehr Details finden Sie in unserem Artikel Hydraulischer Abgleich für Wärmepumpen.

Schritt 3: Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erstellen

❌ Häufigster Ablehnungsgrund:

Fehlende, unvollständige oder nicht normgerechte Heizlastberechnung

Was fordert das BAFA genau?

  • Normkonforme Berechnung: Nach DIN EN 12831 (nicht DIN 4701!)
  • Raumweise Dokumentation: Jeder beheizte Raum muss einzeln erfasst sein
  • Gebäudedaten: U-Werte, Flächen, Volumen müssen nachvollziehbar sein
  • Auslegungstemperatur: Korrekte Norm-Außentemperatur für den Standort
  • Wärmepumpenleistung: Muss zur berechneten Heizlast passen

✓ So erstellen Sie eine BAFA-konforme Heizlastberechnung

  1. 1. Gebäudedaten erfassen: Grundrisse, Baujahr, U-Werte aus Energieausweis oder Bauteilkatalog
  2. 2. Raumweise berechnen: Jedes Zimmer einzeln mit Außenwand-, Fenster-, Dach- und Bodenflächen
  3. 3. Norm-Außentemperatur ermitteln: Nach DIN EN 12831 für Ihre PLZ (z.B. -12°C für München, -14°C für Berlin)
  4. 4. Lüftungswärmeverluste einberechnen: Mindestluftwechsel nach DIN 1946-6
  5. 5. Sicherheitszuschlag NICHT hinzufügen: Die Norm enthält bereits Sicherheitsfaktoren – zusätzliche Zuschläge führen zu Überdimensionierung
  6. 6. Dokumentation als PDF: Vollständige Berechnung mit allen Zwischenschritten

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Schritt 4: Antrag stellen – Timing ist entscheidend!

⚠️ Kritischer Fehler: Zu spät beantragt

Der BAFA-Antrag muss VOR Vertragsabschluss bzw. Auftragserteilung gestellt werden!

Ausnahme: Planungsleistungen (Heizlastberechnung, Energieberatung) dürfen vorab beauftragt werden.

Ablauf der Antragstellung

1

Registrierung im BAFA-Portal

Erstellen Sie einen Account unter fms.bafa.de

2

Antrag ausfüllen

Folgende Angaben werden benötigt:

  • • Antragstellerdaten (Name, Adresse, Steuernummer)
  • • Objektadresse und Gebäudedaten
  • • Geplante Wärmepumpe (Hersteller, Modell, Leistung)
  • • Fördersumme und Boni (Geschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, etc.)
  • • Durchführender Fachbetrieb (falls bereits bekannt)
3

Vorhabensbeginn abwarten

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer. Erst nach Erhalt dieser Bestätigung dürfen Sie den Auftrag erteilen!

4

Auftrag erteilen und Installation durchführen

Nach Eingangsbestätigung können Sie den SHK-Betrieb beauftragen. Die Installation muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.

5

Verwendungsnachweis einreichen

Nach Fertigstellung laden Sie folgende Dokumente hoch:

  • • Schlussrechnung des Fachbetriebs
  • • Fachunternehmererklärung (vom SHK-Betrieb ausgefüllt)
  • • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • • Hydraulischer Abgleich (Protokoll Verfahren A oder B)
  • • Nachweis JAZ-Wert (Datenblatt Wärmepumpe)
  • • Bei Einkommensbonus: Steuerbescheid
6

Auszahlung der Förderung

Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von 4-8 Wochen auf Ihr Bankkonto.

Schritt 5: Häufige Fehler vermeiden

Diese 7 Fehler führen am häufigsten zur Ablehnung oder Verzögerung des Antrags:

1. Antrag nach Vertragsabschluss gestellt

→ Antrag wird komplett abgelehnt, keine Förderung möglich

2. Wärmepumpe nicht in BAFA-Geräteliste

→ Gerät wird nicht gefördert, Austausch erforderlich oder Förderung verfällt

3. Heizlastberechnung fehlt oder fehlerhaft

→ Nachbesserung erforderlich, verzögert Auszahlung um Wochen/Monate

4. Hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt

→ Antrag wird abgelehnt, nachträgliche Ausführung oft schwierig

5. Fachunternehmererklärung unvollständig

→ SHK-Betrieb muss nachbessern, verzögert Auszahlung

6. Rechnungen nicht detailliert genug

→ Positionen müssen einzeln aufgeschlüsselt sein (Gerät, Installation, Zubehör)

7. Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht

→ Frist: 36 Monate nach Eingangsbestätigung (bei Verzögerung Fristverlängerung beantragen!)

Komplette BAFA-Checkliste zum Abhaken

Vor Antragstellung:

Nach Antragstellung:

Beispielrechnung: So viel Förderung erhalten Sie

SzenarioInvestitionskostenFördersatzFördersummeEigenanteil
Standard
Nur Grundförderung
25.000 €30%7.500 €17.500 €
Mit Geschwindigkeitsbonus
Austausch Gaskessel
25.000 €50%12.500 €12.500 €
Mit Einkommensbonus
Haushaltseinkommen < 40k
25.000 €60%15.000 €10.000 €
Maximalförderung
Alle Boni kombiniert
25.000 €70%17.500 €7.500 €

*Max. förderfähige Kosten: 30.000 € (bei Ein-/Zweifamilienhaus)

Zusammenfassung: Die 5 wichtigsten Punkte

  1. 1. Antrag VOR Auftragserteilung stellen – sonst verfällt die Förderung komplett
  2. 2. Wärmepumpe muss in BAFA-Geräteliste sein – vor Angebot prüfen!
  3. 3. Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist Pflicht – nicht vergessen!
  4. 4. Hydraulischer Abgleich einplanen – ohne keine Förderung
  5. 5. Alle Boni kombinieren – bis zu 70% Zuschuss möglich

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