BAFA-Förderung 2025: Checkliste für Antragsteller
Die BAFA-Förderung kann bis zu 70% der Investitionskosten für Ihre neue Wärmepumpe abdecken – doch nur, wenn Sie alle Anforderungen erfüllen und den Antrag korrekt stellen. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess und zeigt, worauf Sie 2025 unbedingt achten müssen.
BAFA-Förderung 2025: Was hat sich geändert?
Seit Januar 2024 gelten die neuen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die wichtigsten Änderungen für 2025:
Neue Fördersätze 2025
- Grundförderung: 30% der förderfähigen Kosten
- Geschwindigkeitsbonus: +20% bei Austausch funktionstüchtiger Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung
- Einkommensbonus: +30% für Haushalte mit max. 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen
- Effizienzbonus: +5% für natürliche Kältemittel (z.B. R290 Propan)
- Maximum: 70% Gesamtförderung (bei Kombination aller Boni)
Wichtig: Die Förderhöhe ist auf maximal 30.000 € förderfähige Kosten begrenzt (Ausnahme: Mehrfamilienhaus mit mehr als 3 Wohnungen).
Schritt 1: Prüfen Sie Ihre Berechtigung
Wer ist antragsberechtigt?
- Privatpersonen (Eigentümer, Mieter mit Eigentümerzustimmung)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Freiberufler und Einzelunternehmer für Wohngebäude
- Gemeinnützige Organisationen und Kommunen
Welche Gebäude werden gefördert?
Voraussetzungen für das Gebäude:
- ✓ Bestandsgebäude: Bauantrag oder Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen (bei Heizungstausch)
- ✓ Wohngebäude: Mindestens 50% der Fläche muss zu Wohnzwecken genutzt werden
- ✓ In Deutschland: Förderung gilt nur für Objekte in Deutschland
Schritt 2: Technische Anforderungen prüfen
Nicht jede Wärmepumpe wird gefördert. Das BAFA stellt klare technische Anforderungen:
Mindestanforderungen an die Wärmepumpe
| Wärmepumpentyp | Min. JAZ (bei -10°C / 55°C) | Weitere Anforderungen |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | ≥ 2,7 | Schallleistungspegel max. 65 dB(A) (außen) |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe | ≥ 3,8 | Erdwärmebohrung nach DVGW W 120-2 |
| Wasser-Wasser-Wärmepumpe | ≥ 3,8 | Wasserrechtliche Genehmigung erforderlich |
⚠️ Wichtig: BAFA-Geräteliste prüfen
Nur Wärmepumpen, die in der BAFA-Geräteliste geführt werden, sind förderfähig. Diese Liste finden Sie unter:
https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem
Prüfen Sie vor Angebotseinholung, ob Ihr gewünschtes Modell gelistet ist!
Pflicht: Hydraulischer Abgleich nach Verfahren A oder B
Ohne hydraulischen Abgleich keine Förderung. Das BAFA akzeptiert beide Verfahren:
- Verfahren A (vereinfacht): Ausreichend für kleinere Einfamilienhäuser mit einfacher Heizkörperstruktur
- Verfahren B (raumweise): Erforderlich bei komplexen Systemen, Fußbodenheizung oder Mehrfamilienhäusern – liefert präzisere Ergebnisse
Mehr Details finden Sie in unserem Artikel Hydraulischer Abgleich für Wärmepumpen.
Schritt 3: Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erstellen
❌ Häufigster Ablehnungsgrund:
Fehlende, unvollständige oder nicht normgerechte Heizlastberechnung
Was fordert das BAFA genau?
- Normkonforme Berechnung: Nach DIN EN 12831 (nicht DIN 4701!)
- Raumweise Dokumentation: Jeder beheizte Raum muss einzeln erfasst sein
- Gebäudedaten: U-Werte, Flächen, Volumen müssen nachvollziehbar sein
- Auslegungstemperatur: Korrekte Norm-Außentemperatur für den Standort
- Wärmepumpenleistung: Muss zur berechneten Heizlast passen
✓ So erstellen Sie eine BAFA-konforme Heizlastberechnung
- 1. Gebäudedaten erfassen: Grundrisse, Baujahr, U-Werte aus Energieausweis oder Bauteilkatalog
- 2. Raumweise berechnen: Jedes Zimmer einzeln mit Außenwand-, Fenster-, Dach- und Bodenflächen
- 3. Norm-Außentemperatur ermitteln: Nach DIN EN 12831 für Ihre PLZ (z.B. -12°C für München, -14°C für Berlin)
- 4. Lüftungswärmeverluste einberechnen: Mindestluftwechsel nach DIN 1946-6
- 5. Sicherheitszuschlag NICHT hinzufügen: Die Norm enthält bereits Sicherheitsfaktoren – zusätzliche Zuschläge führen zu Überdimensionierung
- 6. Dokumentation als PDF: Vollständige Berechnung mit allen Zwischenschritten
Zeitersparnis: Heizlastberechnung in 10 Minuten
Unser Heizlast-Schnellrechner erstellt automatisch eine normkonforme Berechnung nach DIN EN 12831 – inklusive BAFA-tauglichem PDF-Export. Keine Excel-Tabellen, keine komplizierte Software.
Jetzt kostenlos berechnen →Schritt 4: Antrag stellen – Timing ist entscheidend!
⚠️ Kritischer Fehler: Zu spät beantragt
Der BAFA-Antrag muss VOR Vertragsabschluss bzw. Auftragserteilung gestellt werden!
Ausnahme: Planungsleistungen (Heizlastberechnung, Energieberatung) dürfen vorab beauftragt werden.
Ablauf der Antragstellung
Registrierung im BAFA-Portal
Erstellen Sie einen Account unter fms.bafa.de
Antrag ausfüllen
Folgende Angaben werden benötigt:
- • Antragstellerdaten (Name, Adresse, Steuernummer)
- • Objektadresse und Gebäudedaten
- • Geplante Wärmepumpe (Hersteller, Modell, Leistung)
- • Fördersumme und Boni (Geschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, etc.)
- • Durchführender Fachbetrieb (falls bereits bekannt)
Vorhabensbeginn abwarten
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer. Erst nach Erhalt dieser Bestätigung dürfen Sie den Auftrag erteilen!
Auftrag erteilen und Installation durchführen
Nach Eingangsbestätigung können Sie den SHK-Betrieb beauftragen. Die Installation muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Fertigstellung laden Sie folgende Dokumente hoch:
- • Schlussrechnung des Fachbetriebs
- • Fachunternehmererklärung (vom SHK-Betrieb ausgefüllt)
- • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- • Hydraulischer Abgleich (Protokoll Verfahren A oder B)
- • Nachweis JAZ-Wert (Datenblatt Wärmepumpe)
- • Bei Einkommensbonus: Steuerbescheid
Auszahlung der Förderung
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von 4-8 Wochen auf Ihr Bankkonto.
Schritt 5: Häufige Fehler vermeiden
Diese 7 Fehler führen am häufigsten zur Ablehnung oder Verzögerung des Antrags:
1. Antrag nach Vertragsabschluss gestellt
→ Antrag wird komplett abgelehnt, keine Förderung möglich
2. Wärmepumpe nicht in BAFA-Geräteliste
→ Gerät wird nicht gefördert, Austausch erforderlich oder Förderung verfällt
3. Heizlastberechnung fehlt oder fehlerhaft
→ Nachbesserung erforderlich, verzögert Auszahlung um Wochen/Monate
4. Hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt
→ Antrag wird abgelehnt, nachträgliche Ausführung oft schwierig
5. Fachunternehmererklärung unvollständig
→ SHK-Betrieb muss nachbessern, verzögert Auszahlung
6. Rechnungen nicht detailliert genug
→ Positionen müssen einzeln aufgeschlüsselt sein (Gerät, Installation, Zubehör)
7. Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht
→ Frist: 36 Monate nach Eingangsbestätigung (bei Verzögerung Fristverlängerung beantragen!)
Komplette BAFA-Checkliste zum Abhaken
Vor Antragstellung:
Nach Antragstellung:
Beispielrechnung: So viel Förderung erhalten Sie
| Szenario | Investitionskosten | Fördersatz | Fördersumme | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|
| Standard Nur Grundförderung | 25.000 € | 30% | 7.500 € | 17.500 € |
| Mit Geschwindigkeitsbonus Austausch Gaskessel | 25.000 € | 50% | 12.500 € | 12.500 € |
| Mit Einkommensbonus Haushaltseinkommen < 40k | 25.000 € | 60% | 15.000 € | 10.000 € |
| Maximalförderung Alle Boni kombiniert | 25.000 € | 70% | 17.500 € | 7.500 € |
*Max. förderfähige Kosten: 30.000 € (bei Ein-/Zweifamilienhaus)
Zusammenfassung: Die 5 wichtigsten Punkte
- 1. Antrag VOR Auftragserteilung stellen – sonst verfällt die Förderung komplett
- 2. Wärmepumpe muss in BAFA-Geräteliste sein – vor Angebot prüfen!
- 3. Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist Pflicht – nicht vergessen!
- 4. Hydraulischer Abgleich einplanen – ohne keine Förderung
- 5. Alle Boni kombinieren – bis zu 70% Zuschuss möglich
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