Heizlastberechnung für BAFA & KfW-Förderanträge 2025

Seit 2023 ist die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 Pflicht für BAFA-Förderung bei Wärmepumpen. Erfahren Sie, welche Anforderungen gelten und wie Sie bis zu 70% Förderung erhalten.

Förderung 2025 im Überblick

  • Grundförderung: 30% der förderfähigen Kosten
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20% (bis Ende 2028)
  • Einkommensbonus: +30% (bei Haushaltseinkommen < 40.000€)
  • Effizienzbonus: +5% (natürliches Kältemittel R290)

→ Maximale Förderung: bis zu 70% der Investitionskosten

Warum ist die Heizlastberechnung BAFA-Pflicht?

Die BAFA verlangt seit 01.01.2023 eine normkonforme Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für:

Ziel: Über dimensionierung vermeiden → bessere Effizienz → niedrigere Betriebskosten → höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe.

Was muss die Heizlastberechnung enthalten?

Technische Anforderungen:

Formelle Anforderungen:

  • ✓ PDF-Dokumentation
  • ✓ Stempel & Unterschrift Fachbetrieb
  • ✓ Projektadresse & Datum
  • ✓ Berechnungsgrundlage angegeben
  • ✓ Vereinfachtes Verfahren erlaubt (Beiblatt 2)

BAFA-konforme Heizlastberechnung in 10 Minuten

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